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Stundenweise Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden wenn:

  • Ein Pflegegrad vorliegt (mindestens 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
  • Die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert
  • Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden je Tag

Ab 01.07.2025 wird die stundenweise Verhinderungspflege zusammen mit der Kurzzeitpflege von 2418,00 Euro auf 3539,00 Euro erhöht. Die nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende.