Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden wenn:
- Ein Pflegegrad vorliegt (mindestens 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
- Die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert
- Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden je Tag
Ab 01.07.2025 wird die stundenweise Verhinderungspflege zusammen mit der Kurzzeitpflege von 2418,00 Euro auf 3539,00 Euro erhöht. Die nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende.