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Das Erstgespräch ist kostenlos!

Einzelstunde ohne Regelmäßigkeit 37,00€/Std. und pro Person
Rechnungsstellung sofort.

Zusammenhängende Stunden 35,00€/Std. und pro Person
Rechnungsstellung zusammen mit Leistungsnachweis erfolgt zum Monatsende

20% Rabatt für Paare 56,00€/Std. (28,00€ pro Stunde & Person)

Betreuung  von zwei Personen gleichzeitig.Rechnungsstellung zusammen mit Leistungsnachweis erfolgt zum Monatsende. In diese Variante besteht die Möglichkeit für jede Person getrennte Rechnung auszustellen. Auch bei stundenweise Verhinderungspflege.

Stundenweise Verhinderungspflege

Einzelstunde ohne Regelmäßigkeit 37,00€/Std. und pro Person

Zusammenhängende Stunden 35,00€/Std. und pro Person

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse 

Anfahrt bis 8 km kostenfrei, ab 8 km 10,00€

50% Zuschlag für Betreuung nach 18:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen

Zusatzkosten wie Eintrittsgebühren,Restaurant-oder Cafe Besuche werden von Kunden 100% übernommen.

Kleinunternehmerreglung
Gemäß §19 Ust wird keine Umsatzsteuer erhoben

Nutzen Sie den Steuervorteil

Sie können 20% Ihrer Rechnung von der Steuer absetzen max. 4000,00€

MEHR DAZU

Gemäß § 35a Abs. 2 EStG können 20 % der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch Selbstständige erbracht werden, von der Steuer abgezogen werden
(höchstens aber 4000 €). Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erbracht werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.

Zu beachten ist, dass der Rechnungsbetrag überwiesen werden muss.
Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.