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Honorar

Einzelstunde ohne Regelmäßigkeit 36,00€/Std.

Rechnungsstellung sofort.

Zusammenhängenden Stunden 34,00€/Std

Rechnungstellung zusammen mit Leistungsnachwies erfolgt zum Monatsende.

Abrechnung kann auch direkt über die Pflegekasse erfolgen

Stundenweise Verhinderungspflege 34,00€/Std

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Anfahrt bis 8 km kostenfrei, ab 8 km 10,00€

50% Zuschlag für Betreuung nach 18.00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden wenn:

  • Eine Pflegegrad vorliegt (mindestens 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
  • Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
  • Die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert
  • Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden je Tag

Ab 2015 können für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.618,00 € auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Der bereitgestellte

Betrag für die Verhinderungspflege würde sich somit auf 2.418 €Euro erhöhen.Die nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende.