Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Ziele
Die Senioren-Assistenz-Wozniak (Senioren-Assistenz) ist eine nicht-medizinische Betreuung von älteren Menschen mit oder ohne Demenzerkrankung, in zwei Sprachen, Polnisch und Deutsch.
Die Senioren-Assistenz berät und begleitet Senioren in Alltagsfragen. Sie unterstützt diese bei beim Erhält ihrer Fähigkeiten und Handlungskompetenzen, um so ihre sozialen Kontakte zu erhalten oder zu erweitern. Sie sichert ihnen damit weiterhin eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die größtmögliche Selbstbestimmung in ihrem angestammten Lebensraum (eigene Wohnung / Haus).
Das individuelle Leistungsangebot wird nach den konkreten Wünschen des Kunden erstellt. Es können nur Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die im allgemeinen Leistungsangebot des Senioren-Assistenz angeboten werden. Die Realisierung des Angebots kann in der eigenen häuslichen Umgebung erfolgen, aber auch in Wohngemeinschaften, Seniorenheimen u.ä. – immer dort wo sich der Kunde zurzeit befindet.
Das Angebot richtet sich zunächst an Senioren. Aber selbstverständlich können auch andere hilfebedürftige Personengruppen das Angebot in Anspruch nehmen,
§2.Kunde
Der Kunde wird als Vertragspartner in diesen AGB bezeichnet. Ein Leistungsvertrag kann für eine Kurzzeitbetreuung mündlich abgeschlossen werden. Der Standardvertrag für eine regelmäßige Betreuung wird immer schriftlich vereinbart. Der Vertragspartner kann der Leistungsempfänger selbst, ein Angehöriger oder ein gesetzlicher Vertreter sein. Im nachfolgenden Text werden beide Seiten wie folgt bezeichnet:
1) Kunde: Vertragspartner
1) Auftragnehmer: Senioren – Assistenz – Wozniak
§3.Vertragsgestaltung
Angebotene Leistungen werden individuell, nach Bedürfnissen und Wünschen des Kunden zusammengestellt. Aufträge, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der Senioren-Assistenz nicht übernommen. Ein schriftlicher Leistungsvertrag kommt mit Unterzeichnung vom Kunden und der Bestätigung der Senioren-Assistenz zustande und ist sofort rechtswirksam. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Damit die Dienstleistungen sachgerecht und rücksichtsvoll ausgeführt werden können, erfolgt zu Beginn der Betreuung eine kurze medizinische Anamnese, in der alle gesundheitliche Einschränkungen und Betreuungsbedarfe des Kunden erfasst werden. Dazu wird vom Vertragspartner eine persönlicher Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben, der Bestandteil des Leistungsvertrages wird. Die Senioren-Assistenz haftet nicht für eine fehlerhafte Betreuungsleistung, die entsteht, weil medizinische Konditionen des Kunden nicht oder nicht vollständig angegeben worden.
Die Senioren-Assistenz behält sich ausdrücklich vor, Aufträge abzulehnen. Bei Fehlverhalten seitens des Leistungsempfängers wird zunächst das Gespräch mit dem Kunden gesucht und eine Vereinbarung angestrebt, die eine Wiederholung des Fehlverhaltens verhindert. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten behält sich die Senioren-Assistenz das Recht auf fristlose Kündigung des Leistungsvertrages vor.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 4 Wochen und kann ab dann mit einer Frist von 3 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Kündigt der Kunde vorzeitig hat die Senioren-Assistenz Anspruch auf eine pauschale Vergütung von150,00.- €. Damit sind alle weiteren Ansprüche der Senioren-Assistenz abgegolten.
§ 4.Termine
Die Betreuungstermine der Senioren-Assistenz werden über eine Terminliste schriftlich für mindestens eine Woche im Voraus mit dem Vertragspartner vereinbart. Vereinbarte Termine mit der Senioren-Assistenz können nach folgender Regelung abgesagt werden:
Termine können bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt bzw. verschoben werden. Es erfolgt keine Ausfallvergütung.
Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird mindestens eine Einsatzstunde berechnet. Hiervon ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.
Für die Senioren-Assistenz ggf. bereits entstandenen Kosten, wie z. B. Stornierungskosten für Veranstaltungen, Hotelbuchungen oder Anzahlungen bei Reiseunternehmen muss der Vertragspartner zahlen. Die Erstattung solcher Kosten ist fällig, sobald sie der Senioren-Assistenz in Rechnung gestellt werden.
Kann die SenAssWoz einen Termin nicht einhalten, wird ein geeigneter Ersatz-termin vereinbart, es sei denn der Vertragspartner verzichtet auf diesen Termin.
Urlaubszeiten der Senioren-Assistenz werden dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt und bei der Terminvereinbarung vorab berücksichtigt.
§ 5 Preise
Beim ersten Kontakt wird ein Termin für eine kostenlose Erstberatung beim Kunden vereinbart. In dieser Beratung werden der Betreuungsbedarf, besondere Anforderungen an die Betreuung und ggf. erste Termine vereinbart.
Die Dienstleistungen werden vom Vertragspartner privat bezahlt. Ab Pflegegrad 2 hat die Senioren-Assistenz die Möglichkeit, in Rahmen der sog. „stundenweisen Verhinderungspflege“ direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Der von der Pflegekasse getragene Betreuungsumfang muss dafür vorab geklärt werden.
Für jeden Auftrag wird mindestens 1 Zeitstunde berechnet. Jede weitere Abrechnungs-einheit beträgt eine halbe Stunde.
Anfahrtskosten innerhalb einer Distanz von maximal 8 km von Sitz der Senioren-Assistenz werden nicht erhoben. Bei einer größeren Entfernung des Einsatzortes wird pauschal eine Gebühr von 8.- € erhoben.
Zusätzlich zum Stundensatz übernimmt der Vertragspartner alle Kosten, wie Eintritts-gebühren, Verpflegung, Parkgebühren usw., die der Senioren-Assistenz bei einer Begleitung des Leistungsempfängers entstehen.
Bein Einkäufen im Auftrag des Leistungsempfängers bzw. Vertragspartners durch die Senioren-Assistenz, sind die Ausgaben gegen einen Zahlungsbeleg (Quittung, Kassenbon) zu erstatten.
Der Senioren-Assistenz behält sich die Möglichkeit einer Anpassung des Stundensatzes an die allgemeine Preisentwicklung vor. Eine solche Erhöhung wird dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt.
§ 6.Medizinische Betreuung
Die SenAssWoz bietet keine Pflegeleistungen an. Die Betreuung schließt keinerlei Überwachung der Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen ein. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Dienstleister erbracht werden.
§ 7 Haftung
Die Senioren-Assistenz hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei einem von der Senioren-Assistenz verursachten bzw. verschuldeten Schadensfall sind alle relevanten Angaben (Art der Schädigung, Ort und Zeitpunkt des Vorfalls, Ursache, Zeugen usw.) sobald wie möglich dem zuständigen Mitarbeiter der Senioren-Assistenz mitzuteilen, damit dieser die Schadensregulierung auslösen kann.
Ausgeschlossen wird jegliche Haftung bei einfacher und normaler Fahrlässigkeit. Gehaftet wird ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit.
Die Senioren-Assistenz übernimmt über die im Leistungsvertrag vereinbarte Betreuungsleistung hinaus keine Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit der begleiteten Person. Soweit mit dem Vertragspartner nicht abweichendes vereinbart wurde, geht die Senioren-Assistenz davon aus, dass die begleitende Person über entsprechende physische und psychische Fähigkeiten verfügt und somit selbst für ihr Verhalten verantwortlich ist.